Inkassodienstleister, Rentenberater sowie Rechtsdienstleister in einem ausländischen Recht dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Rechtsdienstleistungen erbringen, wenn sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

Als Rechtsdienstleistung gilt "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Wie und durch wen die "selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen" erfolgen darf, ist im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt.

Registrierung und Widerruf liegen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf tätigen Rechtsdienstleister bei dem Dezernat 6. Das Dezernat nimmt auch die Aufsichtsbefugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz wahr.


www.rechtsdienstleistungsregister.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Rechtsdienstleister finden, Eintragung ins Rechtsdienstleistungsregister, FAQs.


https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege/ externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Anträge auf Registrierung an das hiesige Oberlandesgericht können auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden.